Umstrukturierungen von Betrieben, Betriebserweiterungen und Neugründungen erfordern oft Immissions-, Schall- oder Geräuschgutachten. Unser Team von Ingenieuren, Wissenschaftlern und Fachleuten unterstützt Kunden bei der Erstellung solcher Gutachten und begleitet sie bei Genehmigungsverfahren. So können unsere Kunden sicher sein, dass ihre Projekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine reibungslose Umsetzung gewährleistet ist.
Wir sind ihr langjährig erfahrener Partner bei der Änderung von Flächennutzungsplänen, der Aufstellung von Bebauungsplänen oder der raumplanerischen Standorteinschätzung bei raumrelevanten Vorhaben. Gerne erarbeiten wir für Sie Bebauungspläne und betreiben die erforderlichen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung.
Neben der Vorprüfung von Raumordnungsbelangen im Rahmen einer Standortanalyse bieten wir eine umfassende Verfahrensbetreuung für Vorhabenträger und Gemeinden. Zentrale Aufgaben sind daneben die Koordination von Kartierungen, Umweltberichten, Gutachten und der Objektplanung. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei der Betreuung von Bauleitverfahren für erneuerbare Energien (z.B. Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlagen, Agri-PV-Anlagen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen) sowie für Sonderbauvorhaben (z.B. Tierhaltungsanlagen) und gewerbliche Vorhaben des ländlichen Raumes.
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Bauleitplaner bieten wir zudem eine umfassende Betreuung von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an. Das Projektmanagement nach § 13 Satz 1 der 9. BImSchV dient dabei als Schnittstelle zwischen Projektträgern, Gutachtern und der Genehmigungsbehörde. Dies beinhaltet beispielsweise die Erstellung von Anträgen nach dem BImSchG sowie die Prüfung von Genehmigungsvoraussetzungen. Als Verfahrensmanager unterstützen wir die Genehmigungsbehörden um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.
Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauflächen und Sonderbaugebieten sind die gültigen Flächennutzungspläne der Gemeinden häufig an geänderte Flächennutzungsziele anzupassen. Die erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen werden im Regelfall im Parallelverfahren mit der Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Erarbeitung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (bestimmen die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 30 Abs. 2 BauGB) mit den erforderlichen Inhalten:
Aufgrund unseres Tätigkeitsschwerpunktes im ländlichen Raum bilden Bebauungspläne im Bereich von ländlichen Siedlungen sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen für Sondergebiete für Windenergieanlagen, Flächensolaranlagen, Biogasanlagen und Tierhaltungsanlagen den Kern in diesem Segment.
Für gewisse Vorhaben (z.B. Wind- oder Solarparks) bietet es sich an raumordnungsplanerische Bestimmungen sowie naturschutzfachliche Kriterien vorzuprüfen, um möglichst früh im Planungsprozess mögliche Widerstände zu erkennen.
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