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Leistungen

Umstrukturierungen von Betrieben, Betriebserweiterungen und Neugründungen erfordern oft Immissions-, Schall- oder Geräuschgutachten. Unser Team von Ingenieuren, Wissenschaftlern und Fachleuten unterstützt Kunden bei der Erstellung solcher Gutachten und begleitet sie bei Genehmigungsverfahren. So können unsere Kunden sicher sein, dass ihre Projekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine reibungslose Umsetzung gewährleistet ist.

Unterliegt eine Anlage den Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL), so ist im Rahmen der Anlagengenehmigung ein Ausgangszustandsbericht (AZB) anzufertigen. 


Der AZB stellt hierbei den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengelände dar und dient als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung.


Wir prüfen für Sie, ob für die Anlage die Erstellung des AZB notwendig ist. Hierbei werden von uns die in der Anlage eingesetzten Stoffe anhand ihrer Eigenschaften sowie der verwendeten und gelagerten Mengen analysiert und wir bewerten, ob die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts vorliegt.


Überschreitet die Kapazität einer Anlage die Mengenschwellen des Anhangs I der sog. Industrieemissions-Richtlinie (IED) bzw. ist die Anlage in Spalte d des Anhangs I der 4. BImschV mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet, so ist im Rahmen der Anlagengenehmigung ein Ausgangszustandsbericht (AZB) anzufertigen.


Der AZB stellt hierbei den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengelände dar und dient als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung.

Vor Erstellung des AZB ist eine Prüfung durchzuführen, ob die in der Anlage gelagerten und verwendeten Stoffe im Sinne der IED als gefährlich und gleichzeitig auf Grund ihrer stofflichen Eigenschaften und eingesetzten Mengen als relevant einzustufen sind.


Hierbei werden von uns die in der Anlage eingesetzten Stoffe anhand ihrer Eigenschaften analysiert und wir bewerten, ob die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts vorliegt.

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