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Immissionsprognosen und Standortanalysen

Immissionsprognosen und Standortanalysen

Vorabschätzung/Standortanalyse

Vorabschätzung/Standortanalyse

Sie planen, Ihren Betrieb zu erweitern, oder möchten einen Neustandort erschließen? Bevor eine Stallanlage in Betrieb genommen werden kann, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Vielzahl von Fragen zu klären und Entscheidungen vorzubereiten. So muss u.a. ermittelt werden, ob die Richtwerte für Geruch, Ammoniak und Staub gemäß TA Luft 2021 eingehalten werden. Im Hinblick auf die Stickstoffdeposition sind die aktuelle Erlasslage bzw. der Stickstoff-Leitfaden der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) maßgebend. Eine Vorabschätzung dient hier zunächst als erste Potenzialanalyse. Diese erste Einschätzung beschäftigt sich je nach Standort, Größe und Art des Bauvorhabens mit folgenden Fragen des Immissionsschutzes:

Befinden sich im immissionsrelevanten Umfeld Wälder, FFH-Gebiete, nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) geschützte Biotope oder FFH-Lebensraumtypen? Falls ja, wird die Höhe der Ammoniakimmissionen und der Stickstoffdeposition in diese Bereiche ermittelt.

Gibt es im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens Wohnhäuser? Für Bereiche, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, wird die geruchliche Vorbelastung analysiert und eine Prognose dafür erstellt, wie sich das Bauvorhaben auf die Immissionssituation auswirkt.

Gegebenenfalls wird an dieser Stelle auch eine Prognose für die zu erwartenden Staub- und Bioaerosolimmissionen erstellt.

Im Fokus steht, in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörden zu analysieren, unter welchen Voraussetzungen das anvisierte Projekt aus Sicht des Immissionsschutzes realisierbar ist.

Immissionsgutachten - luftgetragene Stoffe

Immissionsgutachten - luftgetragene Stoffe

In unserer unterschiedlich dicht besiedelten Landschaft kommt es mit zunehmender Größe der Projekte immer häufiger zu der Frage, ob das jeweilige Vorhaben am geplanten Standort aus Sicht des Immissionsschutzes genehmigungsfähig ist.

Daher wird für die Erweiterung eines Betriebes oder die Erschließung eines Neustandortes je nach Standort, Größe und Art des Bauvorhabens ein Immissionsgutachten notwendig. Wir klären für Sie, ob die Richtwerte für Geruch, Ammoniak und Staub gemäß TA Luft 2021 eingehalten werden. Im Hinblick auf die Stickstoffdeposition sind die aktuelle Erlasslage und der Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz maßgebend für die Beurteilung. Weiterhin spielt die Frage nach der zulässigen Belastung durch Keime in Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) eine immer zentralere Rolle.

Planen Sie die Ausweisung eines Baugebietes oder eines einzelnen Baugrundstückes? Dann erstellen wir gerne ein Gutachten zur Ermittlung der Geruchsimmissionsbelastung für Sie.

Geruch

Geruch

Gerüche aus Industrieanlagen, Gewerbe und Landwirtschaft können in der Umgebung zu Belästigungen führen. Wir klären für Sie, ob es im Bereich vorhandener oder geplanter Wohnhäuser (Immissionsorte) aufgrund der Vorbelastung und der Emissionspotentiale vorhandener und geplanter Projekte zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten kommen kann.

Mit Hilfe des computergestützten Partikelmodells AUSTAL können selbst komplexe Emissions- bzw. Immissionssituationen erfasst und bewertet werden. Die Prognose stützt sich hierbei auf repräsentative Winddaten sowie auf Emissionswerte aus der Fachliteratur sowie durchgeführten Emissionsmessungen. Die Ergebnisse werden anhand der Vorgaben des Anhangs 7 der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) bewertet und wenn notwendig werden Maßnahmen zur Emissionsminderung empfohlen.

 

Flächendarstellung der belästigungsrelevanten Kenngröße bei Geruchsimmissionshäufigkeiten von
1%, 10 %, 15 % und 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit.

Ammoniak

Ammoniak

Ammoniakemissionen entstehen u.a. in der Landwirtschaft beispielsweise bei der Lagerung von Gülle. Sie werden gemäß den Vorgaben der TA Luft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet. Wir ermitteln für Sie im Rahmen einer Vorabschätzung oder eines Gutachtens, wie sich die zu erwartenden Ammoniakimmissionen im Umfeld der Anlage darstellen und unter welchen Voraussetzungen für das Vorhaben eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann.
Das Bewertungsverfahren erfolgt zunächst anhand des nach Anhang 1 der TA Luft 2021 ermittelten Mindestabstands und in der Folge anhand der in der Ausbreitungsrechnung mit AUSTAL ermittelten vorhabenspezifischen Ammoniakkonzentration.

Stickoxide

Stickoxide

Eine Hauptquelle für Stickoxide ist der Straßenverkehr. Als weitere Quellen sind Verbrennungsmotoren für Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle sowie Blockheizkraftwerke von Biogasanlagen zu nennen. Zur Bildung von Stickoxiden kommt es dort bei Temperaturen über 1.200 °C und einem Sauerstoffüberschuss aus elementarem Luftstickstoff und Sauerstoff der Ansaugluft in einer Nebenreaktion zur eigentlichen Methanverbrennung. In Genehmigungsverfahren für Stickoxide emittierende Anlagen müssen im Sinne der TA Luft die Stickoxidemissionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet werden. Wir erstellen hierzu Prognosen, wie sich die Stickoxidkonzentration im Umfeld von o.g. Anlagen darstellen und suchen Lösungswege, damit die geltenden Richtwerte eingehalten werden können.

Stickstoffdeposition

Stickstoffdeposition

Im Rahmen eines Gutachtens ermitteln wir für Sie die Stickstoffeinträge in hierfür sensible Bereiche wie z.B. Wälder, geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)) oder FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse werden analysiert und es wird anhand der rechtlichen Vorgaben bewertet, ob und unter welchen Bedingungen das anvisierte Vorhaben zu einer Genehmigungsfähigkeit gelangen kann.

 

Beispiele für Stickstoffzeiger: Brennnessel und Distel.

Staub

Staub

Staubemissionen entstehen beispielsweise bei industriellen Prozessen, in der Landwirtschaft und auf Baustellen. Wir betrachten für Sie im Sinne der TA Luft die Staubimmissionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt. Im Rahmen einer Vorabschätzung oder eines Gutachtens prüfen wir für Sie, ob die geltenden Richtwerte für Staubimmissionen im Umfeld der Anlage eingehalten werden. Außerdem ermitteln wir, unter welchen Voraussetzungen (z.B. technische Maßnahmen, Standortwahl) das Vorhaben eine Genehmigungsfähigkeit erreichen kann.

 

Zusatzdeposition für den Gesamtstaub in mg/(m²*d) im Jahresmittel im Umfeld einer Hähnchenmastanlage.

Keime bzw. Bioaerosole

Keime bzw. Bioaerosole

Unter dem Begriff Bioaerosole werden biologische luftgetragene Schwebeteilchen wie z.B. Pollen, Pilzsporen, Bakterien und Viren verstanden. Zwar konnte bisher keine Dosis-Wirkungs-Beziehung hinsichtlich des möglichen Auftretens von Erkrankungen bei erhöhter Konzentration von Bioaerosolen nachgewiesen werden, dennoch stellt sich im Rahmen von Genehmigungsverfahren immer häufiger auch die Frage nach möglichen Emissionen. Wir ermitteln für Sie die Notwendigkeit für die Betrachtung von Keimen bzw. Bioaerosolen im Rahmen der Genehmigungsplanung und prüfen anhand der aktuellen Rechts- und Erlasslage, ob die dort festgelegten Vorsorgewerte für Bioaerosole bei Realisierung Ihres Bauvorhabens an kritischen Immissionspunkten eingehalten werden.

Schallimmissionsgutachten

Schallimmissionsgutachten

Der Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Freizeit- und Sportanlagen geht in der Regel mit ‑ je nach Anlage unterschiedlich hohen ‑ Schallemissionen einher. Die daraus resultierenden Schallimmissionen können im Bereich lärmempfindlicher Nutzungen zu Belästigungen führen. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden daher häufig Gutachten zum Thema Lärm erforderlich.

Sie benötigen im Rahmen eines Investitionsvorhabens eine Schallimmissionsprognose? Gerne erstellen wir nach den Regelwerken, die für die geplanten und vorhandenen Nutzungen relevant sind (z.B. TA Lärm, 16. und 18. BImSchV), die erforderliche Prognose für Sie.

 

Flächendarstellung des Schalldruckpegels unter Verwendung des Programmes IMMI.

Lichtimmissionsgutachten – Blendgutachten

Lichtimmissionsgutachten – Blendgutachten

Gemäß § 3 BImSchG gehört auch Licht zu den Einflussfaktoren, die dazu geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Dieses kann zum Beispiel die Blendwirkung des von Photovoltaikanlagen reflektierten Sonnenlichtes auf Verkehrswege oder in benachbarten Wohnräumen sowie die Raumaufhellung durch kontinuierlich beleuchtete Gewerbe- oder Industrieanlagen betreffen.

Wir können diese Problematik im Bedarfsfall durch geeignete Simulations-Software für Sie analysieren und entsprechend gutachterlich bewerten.

Gutachten für Gerichte

Gutachten für Gerichte

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg
Von der IHK zu Schwerin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Fachgebiete

  1. Emissionen und Immissionen
  2. Technik in der Innenwirtschaft (Lüftungstechnik von Stallanlagen)

 

Dipl.-Ing. agr. (FH) Kai Kühlcke-Schmoldt
Von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet Emissionen und Immissionen (6.1.2).

Umweltanalyse und Landschaftsplanung

Umweltanalyse und Landschaftsplanung

Auf dem Weg zur Genehmigung Ihrer Anlage begleiten wir Sie gerne mit naturschutzfachlicher Expertise.

Wir erstellen für Sie

Eingriffs- und Ausgleichsplanung (LBP)

Eingriffs- und Ausgleichsplanung (LBP)

Vorhaben wie die Errichtung von Gebäuden und Anlagen stellen einen erheblichen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) dar, der in die Gestalt von Grundflächen eingreift und damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt.

Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (LFB) oder Begleitplanes (LBP) wird die Eingriffsregelung abgearbeitet. Dabei stellen wir die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe und den daraus abzuleitenden Kompensationsbedarf dar. Basierend auf diesem Bedarf werden Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet und dargestellt.

UVP-Bericht

UVP-Bericht

Im Rahmen von Vorhaben sind deren Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).
Betrachtet werden müssen hierbei die unmittelbaren und die mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Die Prüfung, ob ein Vorhaben dazu geeignet ist, eines oder mehrere der genannten Schutzgüter zu beeinträchtigen, erfolgt hierbei durch die Genehmigungsbehörde.
Hierfür benötigt die Behörde Ausarbeitungen, in welchen das Vorhaben sowie das betroffene Umfeld vorgestellt und die möglichen mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die genannten Schutzgüter beschrieben und bewertet werden.
Je nach Größe des Vorhabens wird unterschieden zwischen
• standortbezogener Vorprüfung,
• allgemeiner Vorprüfung und
• UVP-Bericht.

Die Ausarbeitungen unterscheiden sich durch die Größe der Untersuchungsräume und die notwendige Bearbeitungstiefe.

Umweltbericht

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist ein nach § 2 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) im Rahmen von Bauleitplanverfahren (Verfahren zur Erstellung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen) beizubringendes Dokument.

In dem Umweltbericht werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens beschrieben und bewertet. Der Bericht wird entsprechend der Anlage 1 des BauGB erstellt. Die Inhalte sind vergleichbar mit dem UVP-Bericht.

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Vorhaben, durch welche in Freiflächen, in natürliche Strukturen oder auch in Bauwerke eingegriffen wird, bringen auch immer einen Eingriff in Lebensräume von Pflanzen und Tieren (Flora und Fauna) mit sich. Dieses kann von der Beeinträchtigung von Lebensräumen über die Tötung von einzelnen Individuen bis hin zur Zerstörung einzelner Populationen gehen.

Um die in Europa heimischen, wild lebenden Arten und ihre Lebensräume vor Beeinträchtigungen durch den Menschen zu schützen, bestehen verschiedene Vorschriften und Gesetze.

Für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gelten die Vorschriften und Verbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Es handelt sich hierbei insbesondere um das Tötungsverbot, das Störungsverbot und um Zugriffsverbote.

Das Eintreten von Verbotstatbeständen durch ein Projekt kann über die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung bis hin zur Nichtgenehmigung des Projektes führen.

Wir prüfen, ob im Rahmen von Projekten und Vorhaben die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 44 BNatSchG eingehalten werden können. Falls erforderlich, erarbeiten wir mit Ihnen Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen.

Forstfachliches Gutachten

Forstfachliches Gutachten

Überschreitet die im Immissionsgutachten für eine geplante Anlage prognostizierte Stickstoffzusatzbelastung den für potenziell stickstoffempfindliche Ökosysteme (z.B. Wälder) geltenden tolerablen Depositionswert, so ist in der Regel der Einzelfall zu prüfen. Eine solche Einzelfallprüfung erfolgt zumeist in Form eines forstfachlichen Gutachtens. Hierbei soll anhand ausgewählter waldökologischer Zustandsmerkmale beurteilt werden, ob das Überschreiten des tolerablen Depositionswertes tatsächlich zu erheblichen Nachteilen durch Schädigung des betroffenen Waldbestandes durch Stickstoffdeposition führen kann.

In einem ersten Schritt werden auf einem Begang des zu beurteilenden Waldbestandes allgemeine Bestandesmerkmale wie Baumart, Mischung, Altersstufe und Kronenschlussgrad sowie der Zustand von Kronen und Schäften, ausgewählte Bodeneigenschaften und die Waldbodenvegetation erfasst.

Unter Einbezug von kartierten Flächendaten, mündlichen Informationen und Fachliteratur werden in einem zweiten Schritt die im Rahmen des Waldbegangs gewonnenen Zustandsmerkmale analysiert, interpretiert und hinsichtlich einer etwaigen Erheblichkeit der Beeinträchtigungen durch die prognostizierten anlagenbezogenen Stickstoffeinträge (Zusatzbelastung) diskutiert.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist eine Beurteilung, ob für den betroffenen Waldbestand oder Teile davon erhebliche Nachteile durch Schädigung durch Stickstoffdeposition erwartet werden können oder ob diese nicht zu besorgen sind. Sofern entsprechende Optionen bestehen, werden darüber hinaus für erstgenannten Fall Wege skizziert, unter welchen Voraussetzungen (Waldausgleich, Waldumwandlung) die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens dennoch erlangt werden kann.

 

Untersuchungsbereiche: Waldvegetation (o.l., o.r.), Bodenzustand (u.l.), Bestandesvitalität (u.r.).

FFH-Verträglichkeitsstudie

FFH-Verträglichkeitsstudie

Von der EU anerkannte FFH-Gebiete müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Für Projekte, die ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.

Mit dieser Begründung wird regelmäßig auch beim Bau und Ausbau von Tierhaltungsanlagen eine Prüfung der FFH-Verträglichkeit notwendig. Besonders relevant sind dabei die Wirkfaktoren wie insbesondere die Ammoniakemissionen, die eine deutliche Fernwirkung besitzen.

Ergeben sich im Immissionsgutachten für eine geplante Anlage bei den prognostizierten Stickstoffzusatzbelastungen Hinweise darauf, dass negative Auswirkungen auf stickstoffempfindliche Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie in FFH-Gebieten im Umfeld des Vorhabens nicht vollständig auszuschließen sind, erfolgt eine vertiefende Prüfung in Form einer FFH-Verträglichkeitsstudie.

Die Ergebnisse der Immissionsprognosen werden dabei so weiter bearbeitet, dass die potentielle Wirkung der Stickstoffdeposition in jedem relevanten FFH-Lebensraumtyp und auf jeder Einzelfläche spezifisch abgeschätzt werden kann.

 

Stickstoffdeposition als Flächenwerte in kg/(ha*a) in FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes (orange) und in Wäldern (grün).

Biotoptypenkartierung

Biotoptypenkartierung

Die Biotoptypenkartierung dient zur Feststellung der innerhalb des jeweiligen Untersuchungsraumes vorkommenden Biotoptypen. Diese Bestandserfassung kann in Zusammenhang mit zahlreichen Projekten notwendig werden, um die Auswirkungen abschätzen zu können.
Insbesondere im Rahmen der Eingriffsbewertung und der davon abzuleitenden Ausgleichsplanung kann die Biotoptypenausstattung von Relevanz sein.
Wir erstellen Biotoptypenkartierungen entsprechend der in dem jeweiligen Bundesland geltenden Kartierschlüssel.
Je nach Aufgabenstellung werden flächendeckende (Inventarisierung des vollständigen Untersuchungsraumes) oder selektive Biotoptypenkartierungen (gezielte Begehung einzelner Flächen, meist relevant im Zusammenhang mit einem möglichen Schutzstatus) durchgeführt.

 

Beispiele für Biotoptypen: Kiefernwald armer Sandböden (o.l.), Sandheide (o.r.), Hochmoor (u.l.), naturnaher Bach (u.r.).

Faunistische Bestandserfassung

Faunistische Bestandserfassung

Meist ergänzend zu Biotoptypenkartierungen kann es notwendig sein, Kartierungen planungsrelevanter Tierarten, insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen von Brut- und Gastvögeln (Avifauna), vorzulegen und zu bewerten.
Wir übernehmen Brutvogel- und Gastvogelkartierungen sowie Standard- und Spezielle Raumnutzungsanalysen für die Avifauna gemäß gängiger Kartiermethoden (u.a. nach Südbeck et al. (2005)). Kartierungen von Fledermäusen können in der Regel nur von Spezialisten durchgeführt werden, die über uns vermittelt werden können.
Die Kartierergebnisse werden ausgewertet und fließen in Fachgutachten zur Eingriffsbewertung (z.B. Landschaftspflegerische Begleitpläne - LBP) und Folgenabschätzung (z.B. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - saP) ein.

Umweltbaubegleitung

Umweltbaubegleitung

Die Forderung nach Umweltbaubegleitung (UBB) innerhalb der Baugenehmigungsbescheide steigt seit Erlass des Umweltschadensgesetz (USchadG).
Die UBB findet Anwendung bei unterschiedlichen Bauvorhaben und Vorhabensträgern. Ziel der UBB ist die Kontrolle und Beachtung aller gesetzlicher Umweltvorschriften, der Vermeidung von Umweltschäden sowie der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben der zuständigen Genehmigungsbehörden.
Wir übernehmen die Kommunikation und Absprache mit Bauleiter und Behörden, die Überwachung der Bauarbeiten und des Baufortschritts sowie die Ausarbeitung erforderlicher Berichte.

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Sie wollen Ihren Betrieb weiter entwickeln? Ein unerlässlicher Schritt, um Ihre Pläne zu verwirklichen, ist die Genehmigung Ihres Vorhabens.
Wir bieten Ihnen für die erfolgreiche Abwicklung Ihres Genehmigungsverfahrens auch die Erstellung von

• Anträgen nach BImSchG und
• Anzeigen gemäß § 15 BImSchG bei geringfügigen Änderungen von immissionsschutzrechtlich bestandsgeschützten Anlagen an.

Ausgangszustandsbericht

Ausgangszustandsbericht

Überschreitet die Kapazität einer Anlage die Mengenschwellen des Anhangs I der sog. Industrieemissions-Richtlinie (IED) bzw. ist die Anlage in Spalte d des Anhangs I der 4. BImschV mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet, so ist im Rahmen der Anlagengenehmigung ein Ausgangszustandsbericht (AZB) anzufertigen.
Der AZB stellt hierbei den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengelände dar und dient als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung.
Vor Erstellung des AZB ist eine Prüfung durchzuführen, ob die in der Anlage gelagerten und verwendeten Stoffe im Sinne der IED als gefährlich und gleichzeitig auf Grund ihrer stofflichen Eigenschaften und eingesetzten Mengen als relevant einzustufen sind.
Hierbei werden von uns die in der Anlage eingesetzten Stoffe anhand ihrer Eigenschaften analysiert und wir bewerten, ob die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts vorliegt.

Immissionsschutzbeauftragter gemäß § 53 BImSchG

Immissionsschutzbeauftragter gemäß § 53 BImSchG

Die Betreuung und adäquate Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Aufgabenbereiche in Unternehmen sind ein komplexer Aufgabenbereich, der ein umfangreiches Fachwissen erfordert. Während dieser Bereich in Großunternehmen zumeist von entsprechendem Fachpersonal in Vollzeit betreut wird, ist der Aufwand, entsprechende Personalkapazitäten zu binden und umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten für viele mittelständische Unternehmen oft nicht verhältnismäßig.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen Aufgabenbereich extern für Sie zu übernehmen, damit Sie sich mit voller Energie Ihrem Kerngeschäft widmen können.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen können wir Ihnen anbieten:
• Ihren Behördenkontakt in Bezug auf den gesamten Immissionsschutz oder definierte Teilbereiche zu koordinieren
• Ihre Berichtspflichten gegenüber den Behörden zu erfüllen
• Ihre erforderlichen Emissionsmessungen zu koordinieren und deren Umsetzung fachlich zu bewerten
• Auf Ihren Betriebsstätten immissionsschutzrechtliche Begehungen durchzuführen
• Ihre Mitarbeiter in Bezug auf einen immissionsoptimalen Anlagenbetrieb zu schulen
• Potentiale für energetische Optimierungen an Ihren Abgasreinigungseinrichtungen aufzuzeigen und Optimierungsprojekte zu koordinieren
• Ihre Genehmigungssituation zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu beantragen

Damit ist es uns möglich, alle Bereiche eines zeitgemäßen Immissionsmanagementes abzudecken.

Neben der offiziellen Funktion des Betriebsbeauftragten übernehmen wir natürlich auch gerne einzelne Teilbereiche für Sie oder stehen Ihnen im Fall von Nachbarschaftsbeschwerden als Mediator zu Seite.

Berichtspflichten (PRTR und 11. BImSchV)

Berichtspflichten (PRTR und 11. BImSchV)

Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)
Bei dem Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) handelt es sich um ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister für Industrieunternehmen (auch für entsprechende Tierhaltungsbetriebe). Die Berichterstattung erfolgt seit 2008 jährlich und liefert der Öffentlichkeit über das Internetportal thru.de Informationen zur
• Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
• Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen und
• zur Entsorgung von Schadstoffen in Abwasser,
falls bestimmte Schwellenwerte für die einzelnen Schadstoffe überschritten werden.

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Berichterstattung über die Software "BUBE-Online" (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).

Emissionserklärungen (11. BImSchV)
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach der 11. BImSchV (mit Ausnahme der in § 1 der Verordnung genannten Anlagen) verpflichtet, regelmäßig eine Emissionserklärung abzugeben, die Angaben zu einer Vielzahl von Schadstoffemissionen enthält.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung der Emissionserklärung über die Software "BUBE-Online" (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) behilflich.

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Sie benötigen einen kompetenten Partner bei der Änderung von Flächennutzungsplänen oder der Aufstellung von Bebauungsplänen? Gerne erarbeiten wir für Sie die benötigten Unterlagen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Bauleitplaner bieten wir eine umfassende Betreuung von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an. Das Projektmanagement nach § 13 Satz 1 der 9. BImSchV dient dabei als Schnittstelle zwischen Projektträgern, Gutachtern und der Genehmigungsbehörde.

Flächennutzungspläne

Flächennutzungspläne

Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauflächen und Sonderbaugebieten sind die gültigen Flächennutzungspläne der Gemeinden häufig an geänderte Flächennutzungsziele anzupassen. Die erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen werden im Regelfall im Parallelverfahren mit der Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt.

 

Windpark zwischen Elbe und Weser

Bebauungspläne

Bebauungspläne

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Erarbeitung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (bestimmen die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 30 Abs. 2 BauGB) mit den erforderlichen Inhalten:

• Vorhaben- und Erschließungspläne (Festlegung der relevanten Parameter des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen)
• Mitwirkung bei der Erstellung von Durchführungsverträgen (Festlegung von Regelungsinhalten)

 

Windpark zwischen Elbe und Weser

 

Aufgrund unseres Tätigkeitsschwerpunktes im ländlichen Raum bilden Bebauungspläne im Bereich von ländlichen Siedlungen sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen für Sondergebiete für Windenergieanlagen, Flächensolaranlagen, Biogasanlagen und Tierhaltungsanlagen den Kern in diesem Segment.

 

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